Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein:

Bei der Angabe der Anreisezeit handelt es sich um eine reine „Vorsichtsmaßnahme“. Insbesondere in Saisonzeiten muss ein gewisser zeitlicher Rahmen für die Reinigung der Wohnung gewährleistet sein. Koffer, Taschen usw. kann nach Absprache evtl. früher abgestellt werden. Dies geschieht in Abstimmung mit der Objektbetreuung. Als Dienstleistung wird - das Aushändigen sämtlicher Schlüssel - die Abrechnung der Kurtaxe - die Endreinigung übernommen

I. Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison 6 Tage, in der Zwischensaison 5 Tage und in der Nebensaison 4 Tage. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Eine Verlängerung der Mietdauer sowie Mehrbelegung des Mietobjektes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.

II. Das Mietobjekt ist komplett eingerichtet und ausgestattet. Der Mieter verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des Objekts und der Ausstattung. Für Verluste und Beschädigungen des Inventars und der Schlüssel haftet der Mieter.

III. Die Endreinigung des Objekts wird gesondert berechnet und ist im genannten Gesamtpreis inkludiert. Handtücher können während des Aufenthalts wöchentlich gewechselt werden. Auch eine Zwischenreinigung ist gegen Gebühr möglich.

IV. Dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten ist es gestattet, die Mieträume in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr -nach vorheriger Ankündigung- zu betreten.

V. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Auch das Rauchen in der Wohnung ist mir Rücksicht auf nachfolgende Mieter nicht gestattet.

VI. Der Mietpreis wird aus der jeweils gültigen Preisliste ermittelt. 25 % des Mietpreises sind als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Buchung zu entrichten, der Restbetrag spätestens 14 Tage vor Mietantritt. Liegen zwischen Buchung und Mietantritt weniger als 14 Tage, so ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe sofort zu überweisen.

VII. Zahlt der Mieter den Rechnungsbetrag nicht bis zum angegebenen Termin, hat der Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dem Mieter stehen in diesem Fall keine Ansprüche zu. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter einen Schadensersatz von 25 % des vereinbarten Mietbetrages zu zahlen, es sei denn, dass der Mieter nachweist, dass kein oder nur geringerer Schaden entstanden ist. Bei Stornierungen, die nicht der Vermieter zu vertreten hat, erfolgt keine Rückzahlung bereits erfolgter Zahlungen.

VIII. Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme und endet am Abreisetag mit der Wohnungsübergabe. An- und Abreisetag gelten grundsätzlich als 1Tag-Belegung.

IX. Der Mieter hat die Wohnung bei Abreise aufgeräumt und „besenrein“ zu verlassen.

X. Der Mieter erkennt die Hausordnung für sich und seine Begleitung an.

XI. Nicht im Preis enthalten ist die Kurtaxe.